Aufbewahrungsfristen

Wann kann/soll was entsorgt werden?

Eine rechtssichere Auskunft, welche Unterlagen Sie nach welcher Zeit vernichten können, erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder Ihrer zuständigen Finanzbehörde oder Kammer (IHK, HwK).

Am Anfang eines Jahres

Wir empfehlen, mindestens einmal am Anfang eines Jahres Geschäftsunterlagen, die einer langjährigen Aufbewahrungspflicht unterlagen, zu entsorgen. Das schafft Platz und Übersicht.

Laufend im Jahr

Vertrauliche Unterlagen, die keiner speziellen Aufbewahrungspflicht unterliegen, sollten in regelmäßigen Abständen durch uns vernichtet werden. So behalten Sie den Überblick und es gelangen keine privaten oder geschäftlichen Informationen in falsche Hände.