Sicherheitsstufen

Die 2012 eingeführte DIN 66399 (alt DIN 32575) spezifiziert drei Schutzklassen, nach denen die Datenträger hinsichtlich ihrer Schutzbedürftigkeit einzuordnen sind:

Schutzklasse Beschreibung
Schutzklasse 1 – normaler Bedarf für interne Daten Der Schutz von personenbezogenen Daten muss gewährleistet sein.Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Betroffene in seiner Stellung und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigt wird.
Schutzklasse 2 – hoher Bedarf für vertrauliche Daten Gefahr, dass der Betroffene in seiner gesellschaftlichen Stellung oder in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen erheblich beeinträchtigt wird.
Schutzklasse 3 – sehr hoher Bedarf für besonders geheime Daten Der Schutz personenbezogener Daten muss unbedingt gewährleistet sein. Andernfalls kann es zu einer Gefahr für Leib und Leben oder für die persönliche Freiheit des Betroffenen kommen.

Sicherheitsstufen

Sicherheitsstufe Datenträger-Vernichtungsempfehlung
1 Allgemeine Daten – Reproduktion mit einfachem Aufwand
2 Interne Daten – Reproduktion mit besonderem Aufwand
3 Sensible Daten – Reproduktion mit erheblichem Aufwand
4 Besonders sensible Daten – Reproduktion mit außergewöhnlichem Aufwand
5 Geheim zu haltene Daten – Reproduktion mit zweifelhaften Methoden
6 Geheime Hochsicherheitsdaten – Reproduktion technisch nicht möglich
7 Top Secret Hochsicherheitsdaten – Reproduktion ausgeschlossen

Zuordnung der Sicherheitsstufen zu den gewählten Schutzklassen

Jeder Schutzklasse können unterschiedliche Sicherheitsstufen zugeordnet werden, möglich sind jedoch nur folgende Kombinationen:

  • Datenträger der Schutzklasse 1 können den Sicherheitsstufen 1, 2 und 3 zugeordnet werden. Ausnahme: Handelt es sich um personenbezogene Daten, ist nur eine Zuordnung zur Sicherheitsstufe 3 erlaubt.
  • Datenträger der Schutzklasse 2 können den Sicherheitsstufen 3, 4 und 5 zugeordnet werden.
  • Datenträger der Schutzklasse 3 können den Sicherheitsstufen 4, 5, 6 und 7 zugeordnet werden.

Kürzel der Datenträgerart

Jede Datenträgerart ist durch ein Kürzel beschrieben (PFOTHE), das der jeweiligen Sicherheitsstufe vorangestellt wird:

  • P – Informationsdarstellung in Originalgröße: Papier, Film, Druckformen
  • F – Informationsdarstellung verkleinert: Film, Mikrofilm, Folie
  • O – Informationsdarstellung auf optischen Datenträgern: CD, DVD
  • T – Informationsdarstellung auf magnetischen Datenträgern: Disketten, ID-Karten, Magnetbandkassetten
  • H – Informationsdarstellung auf Festplatten mit magnetischem Datenträger: Festplatten
  • E – Informationsdarstellung auf elektronischen Datenträgern: Speicherstick, Chipkarte, Halbleiterfestplatten, mobile Kommunikationsmittel
 In unserem Haus ist nur die Vernichtung von Papierdaten (Datenträgerkürzel P) möglich.

 Anwendungsbeispiel

Bei Personaldaten/-akten ist die Schutzklasse 2 anzuwenden und die Datenträger der Sicherheitsstufe 4 zuzuordnen. Bei Papier ergibt sich somit die Sicherheitsstufe P-4.